Mitgliedschaft
Ihr möchtet selbst den Schläger in die Hand nehmen und habt Lust auf Tennis in netter Atmosphäre? Kommt gerne zu uns. Wir freuen uns auf Euch. Über das Jahr hinweg bieten wir viele Veranstaltungen an, wo man Vereinsmitglieder und mögliche Spielpartner kennenlernen kann. Auch wenn Ihr uns abseits des Sports unterstützen wollen, freuen wir uns über Eure Mitgliedschaft und Euer Engagement.
Speziell für Wiedereinsteiger und Neugierige haben wir ein Schnupperpaket geschnürt.
Bei einem persönlichen Gespräch können wir gerne Näheres zur Mitgliedschaft besprechen. Bitte nehmt gerne Kontakt mit uns auf!
Beiträge
Jahresbeitrag | Bedingte Erhöhung * | |
Erwachsene | 150,- Euro | 50,- Euro |
Jugendliche (bis 18 Jahre) | 75,- Euro | entfällt |
Schüler, Auszubildende & Studenten (bis 28 Jahre; nur mit Nachweis) | 75,- Euro | 50,- Euro |
Passives Mitglied | 30,- Euro | entfällt |
* Dieser Betrag wird zurückerstattet, wenn das Mitglied fünf Arbeitsstunden in der laufenden Saison auf der Anlage leistet. Der Nachweis erfolgt durch eine von einem Vorstandsmitglied (außer dem Kassenwart) gegengezeichnete Arbeitskarte, die bis spätestens 30. November eines jeden Jahres dem Kassenwart vorzulegen ist. Danach verfällt der Rückzahlungsanspruch. Die bedingte Beitragserhöhung entfällt für die Mitglieder des Vorstandes, sowie für Mitglieder, die mindestens 75 Jahre alt sind.
Der TC Zornheim hat eine familienfreundliche Beitragsstaffelung
- das 1. Familienmitglied zahlt 100 %
- das 2. Familienmitglied zahlt 80 %
- das 3. Familienmitglied zahlt 60 %
- das 4. Familienmitglied zahlt 40 %
Die Gastgebühren sind wie folgt festgesetzt:
Erwachsene:
Die Gastgebühr beträgt 10,- Euro pro Person und Stunde, wobei Gäste nur gemeinsam mit Mitgliedern spielen dürfen. Passive Mitglieder werden wie Gäste eingestuft.
Jugendliche:
Für Jugendliche beträgt die Gastgebühr 3,-- Euro pro Platz/Std.
Kündigung der (Schnupper)Mitgliedschaft
Stichtag für die Kündigung der Mitgliedschaft im TC Zornheim ist der 30. November eines jeden Jahres.
Bis zu diesem Datum muss die Kündigung für das Folgejahr schriftlich (gerne auch formlos per Email) an den 1. Vorsitzenden (matthias.klein@tc-zornheim.clubdesk.com) eingegangen sein. Die Kündigung wird zum 31. Dezember des Jahres des Eingangs der Kündigung wirksam.
Eine Erstattung des Schlüsselpfands erfolgt zeitnah nach Rückgabe des Schlüssels an ein Mitglied des Vorstandes.